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Bilder und Texte
Alle Texte und Bilder dieser Webseite - mit Ausnahme von Hersteller-Logos und Werken wie Handbücher, Firmenschriften, etc. (Schrifttum) - stehen unter der "Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International (CC BY-SA 4.0)".
Hersteller Logos
Auf den Hersteller-Seiten finden sich auch vereinzelt Logos von historischen, aber auch noch tätigen Firmen. Die Rechte an diesen Logos liegen ausschließlich bei den jeweiligen Rechteinhabern.
Ich sehe das ähnlich wie Wikipedia - da diese Grafiken dem Marken- oder Namensrecht unterliegt, müssen bei der Weiterverwendung diese Schutzrechte beachtet werden. Auch auf historische-messtechnik.de unterliegt die Verwendung diesen Einschränkungen. Die Datei darf ausschließlich zu enzyklopädischen Zwecken und in mit dem Logo im Zusammenhang stehenden Artikeln verwendet werden. (Text: Wikipedia).
Falls jemand Einwände gegen die Nutzung eines Logos hat, bitte ich um kurze Meldung, damit das Problem schnell und unbürokratisch behoben werden kann.
Nutzung "gemeinfreier" Werke auf dieser Seite:
- §64 UrhG: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (als unverbindliches Richtmaß kann hier eine Frist von 100 Jahren angesetzt werden, d.h. bei Werken bis 1917 kann von gemeinfreiheit ausgegangen werden)
- §65 UrhG: 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers (siehe Anmerkung zu §64 UrhG).
- §66 UrhG: Bei anonymisierten und pseudonymisierten Werken 70 Jahre nach der Veröffentlichung (d.h. Werke bis 1947 sind gemeinfrei, Stand 2017).
- Sonderfall Fotografien: Da hier erst seit 1985 die 70 Jahres-Frist eingeführt wurde. Zuvor galt ein Verjährungsfrist von 25 Jahren. Daraus folgt, dass Fotografien von vor 1985 gemeinfrei sind.
- Sonderfall Technisch-Wissenschaftliche Darstellungen (Schöpfungshöhe): Zu beachten ist, dass die Rechtsprechung im Bereich der technisch-wissenschaftlichen Darstellungen und der wissenschaftlichen oder technischen Texte einen Schutz des Inhalts weitgehend ausschließt und für den Urheberrechtsschutz regelmäßig nur die Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des Materials in Betracht kommt (BGH, GRUR 1993, 34 [36] – Bedienungsanweisung). Im Wesentlichen betrifft dies hier Bedienungsanleitungen, Datenblätter und ähnliches. Um hier nicht in Konflikt mit dem Markenrecht oder Wettbewerbsrecht zu kommen, finden sich hier nur Dokumente mit einem Mindestalter von 25 Jahren (d.h. Werke bis 1990, Stand 2016).
- Internationale Regelungen: Für internationale Werke gibt es hier eine Übersicht der verschiedenen Verfallsfristen: List of countries' copyright length
Unabhängig davon hängt an den eingescannten Dokumenten kein neues Urheberrecht - diese können unter Berücksichtigung des ursprünglichen Urheberrechts genutzt werden.
Ich schließe hier aber explizit jegliche Haftung aus, die durch die Nutzung hier eingestellter Dokumente ggf. bei den Nutzern zu Haftungsansprüchen führen.
Einige interessanrte Links zum Thema (für die Interessierten):
http://www.nennen.de/blog/blog/date/2009/03/23/artikel/koelner-stadtarchiv-urheberrecht-an-archivalien.html
Letzte Aktualisierung: 10.06.2018